Anerkennung des Grundpraktikums!
- Für den Studiengang Maschinenbau ist eine Grundpraktikumsdauer von 16 Wochen vorgeschrieben. Davon müssen mindestens 8 Wochen bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.
- Das Grundpraktikum entfällt bei einem Lehrabschluss in allen Berufen der Metallverarbeitung und als Technischer Zeichner/Maschinenbau.
Bitte bringen Sie in diesem Fall zur Immatrikulation Ihren Gesellenbrief mit!
Folgende Berufe werden anerkannt:
- Anlagenmechaniker
- Dipl. Ing. im Ausland (Fachrichtung Metallberuf)
- Dipl. Ing. Kunststofftechnik
- Feinmechaniker
- Fluggerätemechaniker
- Industriemechaniker
- Konstruktionsmechaniker
- Landmaschinenmechaniker
- Maschinenbaumechaniker
- Maschinenbautechniker
- Maschinenbaumeister
- Mechatroniker
- Technischer Zeichner (Fachrichtung Metall)
- Werkzeugmacher
- Werkzeugmechaniker
- Zerspanungsmechaniker
- Bei folgenden Berufen muss bis spätestens zur Anmeldung zum BPP noch eine Woche Wärmebehandlung und zwei Wochen Gießerei nachgeholt werden:
- Automobilmechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Kfz-Elektriker
- Kfz-Mechaniker
- Metallbauschlosser
- Zweiradmechaniker
Andere Berufe müssen individuell geprüft werden. Bringen Sie bitte neben dem Gesellenbrief auch Ihre Wochenberichte und ggf. weitere Tätigkeitsnachweise mit.
- Die praktische Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt (Klasse 11) der Organisationsform A einer hessischen Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Maschinenbau wird als Grundpraktikum vollständig anerkannt. Bewerber, die Fachoberschulen außerhalb Hessens besucht haben, müssen über den Grundpraktikumsumfang eine Bescheinigung der Schule vorlegen.
- Eine praktische Ausbildung in den Klassen 11 bis 13 eines beruflichen bzw. technischen Gymnasiums, Fachrichtung Maschinenbau, kann soweit angerechnet werden, als dass es den Anforderungen dieser Grundpraktikumsordnung entspricht. D.h die Tätigkeiten in der Schule müssen in die sechs Ausbildungsabschnitt der Grundpraktikumsordnung einordenbar sein. Ein CAD-Kurs zählt hier beispielsweise nicht.
Über die durchgeführten praktischen Tätigkeiten ist eine Bescheinigung der Schule und ggf. des Betriebes vorzulegen.
Wichtig!- Auch hier müßen 8 Wochen Grundpraktikum bis zur Immatrikulation absolviert werden!
- Eine Praktikumswoche wird mit 35 Zeitstunden definiert.
- Praktikumszeiten in der Schule können nur zu 2/3 anerkannt werden (da eine Schulstunde = 45min)
- Beispiel: 180 Stunden schulisches Praktikum im berufl. Gymnasium werden als vier Wochen Grundpraktikum anerkannt. (180*0,75 / 35 = 3,9 Wochen).
Es müssen also noch vier Wochen vor Studienbeginn absolviert werden!!
- Wurde keine Lehrausbildung absolviert, muss ein Praktikum von mindestens 8 Wochen vor Beginn des Studiums absolviert werden. Bringen Sie zur Immatrikulation folgende Dokumente zur Anerkennung Ihres Grundpraktikums mit:
- Bescheinigung des Praktikumsbetriebes
- Wochenberichte Ihrer Tätigkeiten, abgezeichnet vom Praktikumsbetrieb
- ggf. eine deutsche Übersetzung der Bescheinigung und des Wochenberichtes
Ausbildungsabschnitte:
